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Gemeinden » Wahlen (Archiv) » Kommunalwahl 2019|im Amt Odervorland » |
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Informationen zur Kommunalwahl 2019 Öffentliche Bekanntmachung
Großer Dank an alle Wahlhelfer Für die Vorbereitung und Durchführung der sehr umfangreichen Wahlen zum 9. Europäischen Parlament, zum Kreistag des Landkreises Oder-Spree, zur Gemeindevertretung, zu den Ortsbeiräten sowie der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/s am 26.05.2019 haben sich in unseren Ortsteilen wieder zahlreiche freiwillige Helfer bereit erklärt uns tatkräftig zu unterstützen. Sie waren in den Wahlvorständen tätig und organisierten den Ablauf mit. „Dafür bedanke ich mich, auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen, ganz herzlich bei Ihnen. Vielen Dank für dieses außerordentliche ehrenamtliche Engagement im Interesse des gesamten Amtes Odervorland mit seinen 4 Gemeinden Berkenbrück, Briesen (Mark), Jacobsdorf und Steinhöfel. Marlen Rost
Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung: Wahlbekanntmachung: Schulung der Wahlvorstände Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Bekannmachung der Wahlvorschläge Vordruck Meldebogen Wahlhelfer:
Formulare zur Wahl:
Bekantmachungen zur Wahl:
Gesetzliche Grundlagen zur Kommunalwahl 2019 finden Sie unter folgenden Links: Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG)
Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) Bekanntmachung über den Wahltag der landesweiten Kommunalwahlen und die Bildung des Wahlausschusses und der Wahlvorstände entspr. der §§ 16 u. 18 Bbg.KWahlG i.V.m. Der Minister des Innern des Landes Brandenburg verkündete mit der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der allgemeinen Kommunalwahlen 2019, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 52, dass die allgemeinen Wahlen zu den Gemeindevertretungen der kreisangehörigen Gemeinden, zu den Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen und kreisfreien Städte, zu den Kreistagen der Landkreise sowie zu den Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden und in Gemeinden mit Ortsteilen, die unmittelbaren Wahlen der Ortsbeiräte oder der Ortsvorsteher am 26. Mai 2019 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden. Entsprechend § 3 BbgKomWahlV werden alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen aufgefordert bis zum 11. Januar 2019 wahlberechtigte Personen des Wahlgebietes als Beisitzer des Wahlausschusses vorzuschlagen. Briesen, den 08.10.2018 gez. Standhardt Bekanntmachung über die Berufung der Wahlleiterin und des Stellvertreters der Wahlleiterin zu Entsprechend der §§ 14 und 15 BbgKWahlG i.V.m. den §§ 1 und 2 BbgKWahlV wurde durch den Amtsausschuss des Amtes Odervorland mit Beschlussnummer 2/2019 am 11.02.2019 die Wahlleiterin und die Stellvertreterin der Wahlleiterin berufen.
Die Berufung der weiteren Beisitzer für den Wahlausschuss erfolgt durch die Wahlleiterin entsprechend § 16 Abs. 1 BbgKWahlG. Briesen, den 12.02.2019
gez. M. Rost |
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