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Fundtiere
Sie haben etwas GEFUNDEN? Sie haben einen Schlüssel, ein Telefon, ein Fahrrad oder einen anderen Gegenstand gefunden? Geben Sie Ihre Fundsachen bitte im Fundbüro im Amt Odervorland ab. Finderlohn Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen, näheres ist im § 971 BGB geregelt. Sie haben etwas VERLOREN? Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie in unserer Online-Übersicht (Mitteilung Fundbüro) überprüfen, ob die Fundsache bei uns abgegeben worden ist. Kosten Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Inneren und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministers des Inneren und für Kommununales - GebOMIK) vom 21. Juli 2010 Mitteilung - Fundbüro Folgende Fundsachen sind im Ordnungsamt des Amts Odervorland zu den angegebenen Sprechzeiten oder telefonisch (033607/89751) zu erfragen.
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