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Informationen bezüglich der Grundsteuerreform 2025 Die Finanzämter bewerten ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist erforderlich, dass Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach den gesetzlich geforderten Wertverhältnissen berechnen können. Wenn Sie Fragen zur Grundsteuerreform haben, nutzen Sie bitte folgende Telefonnumer: Grundsteuer Hotline: (0331) 200 600 20 Informationsportal Grundstücksdaten Damit Sie für die Grundsteuerwerterklärung die Bodenrichtwerte leicht ermitteln können, stellt Ihnen die Brandenburger Finanzverwaltung das „ Unter der Internetadresse Am oberen Bildschrirmrand können Sie die Adresse eingeben, um direkt das gewünschte Grundstück mit der linken Maustaste anzuwählen und das PDF-Formular herunterzuladen, welche die nötigen Daten beinhaltet. Falls Sie Probleme bei der Bedienung haben, nutzen Sie die Informationen unter "Hilfe" in der oberen rechten Bildschirmecke. Auskünfte zu Grundstücksdaten erteilt bei Bedarf auch die Hotline. Schritt-für-Schritt-Anleitung Grundsteuerwerterklärung Mitteilung des Ministeriums der Finanzen und für Europa Informationen zur Grundsteuer bundesweit |
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