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Kontakt:
Amt Odervorland
Bahnhofstr. 3 - 4

15518 Briesen (Mark)

Tel:   033607 897 - 10
Fax: 033607 897 - 99

E-Mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mail

Sprechzeiten:

Dienstag

9:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
9:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:00 Uhr
Bankverbindung:
für das Amt und die Gemeinden
Berkenbrück, Briesen und Jacobsdorf
BIC:   
WELADED1LOS
IBAN:
  DE27 1705 5050 3303 0388 63

 

 

Kontakt:
Außenstelle Steinhöfel
Gemeinde Steinhöfel

Demnitzer Straße 7
15518 Steinhöfel
Tel:   033636 410 - 10
Fax:
033636 410 - 24
E-Mail:
Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mail
Sprechzeiten:

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
und
13:00 bis 16:00 Uhr
Bankverbindung:
für die Gemeinde Steinhöfel
BIC:   
WELADED1LOS
IBAN:
  DE69 1705 5050 2908 2851 61




Die Bewerbungsfrist wurde nochmals bis 21.04.2023 verlängert.

Es wird für die Gemeinde Steinhöfel, Gemeinde Briesen (Mark) und Gemeinde Jacobsdorf jeweils noch 1 Schöffe gesucht!
Schöffenwahl 2023


lm ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöff*innen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gewählt.
ln den Gemeinden Briesen (Mark), Jacobsdorf und Steinhöfel werden jeweils 2 Schöff*innen gesucht, die entweder am Amtsgericht Fürstenwalde/Spree oder am Landgericht Frankfurt/Oder als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Gemeíndevertretungen der Gemeinden Briesen (Mark), Jacobsdorf und Steinhöfel schlagen spätestens bis zum 31. Mai 2023 doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden.
Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöff*innen.

- Gesucht werden Bewerber*innen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
- Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
- Es ist keine juristische Vor-/Ausbildung erforderlich.
- Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
- Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöff*innen gewählt werden.
- Das verantwortungsvolle Amt von Schöff*innen verlangt in hohem Maße Sozialkompetenz, Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.
- Schöff*innen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöff*innen mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Hinweis: Bewerber, die bereits in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe/Schöffin tätig waren, von denen die letzte noch andauert, können sich nach neuem Recht wiederum für dieses Amt bewerben.

Wenn Sie sich für dieses Ehrenamt interessieren und die genannten Voraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich bitte bis zum 21.04.2023.
Sie werden gebeten, ausschließlich das Leitet Herunterladen der Datei einBewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular können Sie am PC ausfüllen, ausdrucken und handschriftlich unterzeichnet per Post an
Amt Odervorland
Schöffenwahl 2023
Bahnhofstraße 3-4
15518 Briesen (Mark)

versenden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Wahlleiterin, Mariana Maschke, unter (033607) 89720 oder per E-Mail unter mariana.maschke@amt-odervorland.de
Weitere Informationen und Links:
www.schoeffenwahl.de

mdj.brandenburg.de/mdj/de/justiz/gerichte/ordentliche-gerichtsbarkeit/schoeffenamt/

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen wenden sich
bitte an den
Landkreis Oder-Spree
Jugendamt
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
Telefon: (03366) 352511
E-Mail:jugendamt@l-os.de

gez. Mariana Maschke
Wahlleiterin

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