Es wird für die Gemeinde Steinhöfel, Gemeinde Briesen (Mark) und Gemeinde Jacobsdorf jeweils noch 1 Schöffe gesucht!
Schöffenwahl 2023
lm ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöff*innen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gewählt.
ln den Gemeinden Briesen (Mark), Jacobsdorf und Steinhöfel werden jeweils 2 Schöff*innen gesucht, die entweder am Amtsgericht Fürstenwalde/Spree oder am Landgericht Frankfurt/Oder als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Gemeíndevertretungen der Gemeinden Briesen (Mark), Jacobsdorf und Steinhöfel schlagen spätestens bis zum 31. Mai 2023 doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden.
Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöff*innen.
- Gesucht werden Bewerber*innen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
- Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
- Es ist keine juristische Vor-/Ausbildung erforderlich.
- Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
- Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöff*innen gewählt werden.
- Das verantwortungsvolle Amt von Schöff*innen verlangt in hohem Maße Sozialkompetenz, Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.
- Schöff*innen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöff*innen mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
Hinweis: Bewerber, die bereits in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe/Schöffin tätig waren, von denen die letzte noch andauert, können sich nach neuem Recht wiederum für dieses Amt bewerben.
Wenn Sie sich für dieses Ehrenamt interessieren und die genannten Voraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich bitte bis zum 21.04.2023.
Sie werden gebeten, ausschließlich das
Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular können Sie am PC ausfüllen, ausdrucken und handschriftlich unterzeichnet per Post an
Amt Odervorland
Schöffenwahl 2023
Bahnhofstraße 3-4
15518 Briesen (Mark)
versenden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Wahlleiterin, Mariana Maschke, unter (033607) 89720 oder per E-Mail unter mariana.maschke@amt-odervorland.de
Weitere Informationen und Links:
www.schoeffenwahl.de
mdj.brandenburg.de/mdj/de/justiz/gerichte/ordentliche-gerichtsbarkeit/schoeffenamt/
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen wenden sich
bitte an den
Landkreis Oder-Spree
Jugendamt
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
Telefon: (03366) 352511
E-Mail:jugendamt@l-os.de
gez. Mariana Maschke
Wahlleiterin