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Informationen des Steueramtes Auf dieser Seite finden Sie Informationen vom Steueramt des Amtes Odervorland. → zu den Formularen des Steueramtes Postanschrift Amt Odervorland Sprechzeiten
Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind auch möglich. Ansprechpartner
Gewerbesteuer Unterhält ein Gewerbebetrieb in einer Gemeinde eine Betriebsstätte, sind die Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer zuständig. Das für den Betrieb zuständige Finanzamt setzt auf der Grundlage des Gewerbeertrages den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Gemeinden entscheiden für jedes Jahr über die Höhe des Hebesatzes. Der Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert und über die Höhe des Hebesatzes ergibt sich die festzusetzende Gewerbesteuer. Hebesätze 2023
Grundsteuer A + B Diese Grundsteuer ist eine Besitzsteuer und wird von den Gemeinden erhoben. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist der sogenannte Einheitswert und dieser wird von dem Finanzamt festgesetzt. (Grundsteuergesetz) Unterschieden wird zwischen: Grundsteuer A (Veranlagung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und Grundsteuer B (Veranlagung für unbebaute und bebaute Grundstücke) Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt wie bei der Gewerbesteuer nach Hebesätzen, die jährlich durch die Gemeindevertretungen beschlossen werden können. Die Grundsteuer wird zu Beginn des Kalenderjahres für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzt ( § 9 Grundsteuergesetz - GrstG). Die Grundsteuer ist also eine sogenannte Jahressteuer, d.h. die gesamte Grundsteuer eines Kalenderjahres ist von einem Schuldner zu leisten. Die Grundsteuer wird also nicht unterjährig abgerechnet. Nach § 10 Abs. 1 GrstG ist derjenige Schuldner der Grundsteuer, in dessen Eigentum die Wohnung oder das Grundstück zu Beginn des Kalenderjahres, also am 01.01 steht (Grundbucheintrag). Maßgebend ist also nicht die im Notarvertrag vereinbarte Nutzen - und Lastenregelung, sondern sind die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjahres. Der ehemalige Eigentümer bleibt nach den rechtlichen Bestimmungen (§§ 9, 10 und 17 GrstG) für die rechtliche und vollständige Entrichtung der Grundsteuer verantwortlich. Seine Zahlungspflicht endet erst, wenn er vom Amt einen Grundsteuerbescheid erhält, aus dem das Ende der Steuerpflicht hervorgeht. Der neue Eigentümer kann vom Amt erst zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung der Grundsteuer herangezogen werden. Hebesätze 2023
Hundesteuer Sie ist eine Gemeindesteuer, die aufgrund örtlicher Satzungen erhoben wird. Die Steuersätze sind in den Gemeinden unterschiedlich. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund aufgenommen hat. Beginn der Steuerpflicht:
Ende der Steuerpflicht:
Bitte beachten: Alle Hunde ab 20 kg oder ab 40 cm Schulterhöhe (Widerrist) müssen gem. § 6 Hundehalterverordnung auch dem Ordnungsamt gemeldet werden. Zweitwohnungssteuer Steuerpflichtig ist, wer im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung innehat. Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarf innehat, insbesondere zu Erholungs-, Berufs-, und Ausbildungszwecken. Wer eine Zweitwohnung in Besitz nimmt oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies der Gemeinde innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Weitere Informationen entnehmen Sie den Satzungen. Fälligkeiten der Steuerzahlungen ändern Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann die Grundsteuer am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss nach dem Gesetz spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis eine Änderung gewünscht ist. Mehrjahresbescheide bei Grundsteuer A und B, Hundesteuer, Zweitwohnsteuer und Vergnügungssteuer Im Rahmen der Überlegungen zur Straffung und Verschlankung der Verwaltungsverfahren für eine wirtschaftliche und bürgerorientierte Kommune verzichten die Gemeinden auf den Erlass von Jahresbescheiden bei der Grund-, Hunde- und Zweitwohnsteuer. Der Bescheid gilt somit grundsätzlich als Mehrjahresbescheid nicht nur für das aktuelle Jahr, sondern auf unbestimmte Zeit. Der Abgabenbescheid ist solange gültig, bis sich Änderungen an den Eigentumsverhältnissen oder Berechnungsgrundlagen ergeben. Merken sie sich bitte die im Bescheid angeführten Fälligkeitstermine vor, da sie keine weitere Zahlungsaufforderung erhalten. Wir bitten Sie darum, Ihre Bescheide sorgfältig aufzubewahren. Ein Nachdruck von Bescheiden ist kostenpflichtig laut Verwaltungsgebührensatzung. Ausgenommen von der Mehrjahresregelung sind Gewerbesteuerbescheide. |
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