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Amtskasse Anschrift Amt Odervorland Sprechzeiten
Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind möglich. Ansprechpartner
Barkasse Verwaltungsgebühren und sonstige Abgaben können in der Amtskasse bar oder mit der EC-Karte gezahlt werden. Bankverbindung Für Überweisungen an das Amt sowie die amtsangehörigen Gemeinden
Für Überweisungen an die Gemeinde Steinhöfel hat die Kasse folgendes Konto eingerichtet:
Wichtig! Bitte vergessen Sie bei den Überweisungen nicht, Ihr Kassenzeichen (siehe Bescheid/ Rechnung/ Vertrag) anzugeben. Nur dann kann Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden. Einzugsermächtigung Für sämtliche Steuern und Abgaben der Gemeinden, sowie Mieten und Kindergartengebühren hat der Bürger die Möglichkeit, diese bequem per Lastschrift einziehen zu lassen. Hierfür benötigt die Amtskasse ein SEPA-Lastschriftmandat. Beachten Sie bitte, dass auch der Kontoinhaber die Einzugsermächtigung unterzeichnen muss, wenn er mit dem Zahlungspflichtigen nicht identisch ist. Unbedenklichkeitsbescheinigung Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt,
Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie, wenn keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 10,00 Euro nach Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Odervorland vom 05. Januar 2021. Die Gebühr ist im Voraus zu begleichen. Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich oder persönlich beantragen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zugesandt oder holen sie persönlich ab. |
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