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Informationen des Gewerbeamtes Auf dieser Seite finden Sie Informationen vom Gewerbeamt des Amtes Odervorland. Postanschrift Amt Odervorland Sprechzeiten Die Öffnungszeiten beziehen sich auf das Einwohnermeldeamt in Briesen (Mark) und auf die Außenstelle in Steinhöfel.
Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten sind auch möglich. Ansprechpartner
Außenstelle Steinhöfel Die Außenstelle Steinhöfel erreichen Sie telefonisch oder per Fax zu den genannten Öffnungszeiten: Tel.: (033636) 410 - 15 Wann muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen? Die Gewerbemeldungen müssen gem. § 14 Gewerbeordnung erfolgen:
Welche Tätigkeiten gehören nicht zum Gewerbe? Nicht zum Gewerbe gerechnet werden Land- und Forstwirtschaft, Gärtnerei, Tierzucht, Fischerei usw. Ebenfalls keine Gewerbetreibenden sind Freiberufler, wie Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Ingenieure, beratende Volks- und Betriebswirte, Unternehmensberater, Journalisten, Dolmetscher und Übersetzer. Durch das für den Wohnsitz zuständige Finanzamt kann eine individuelle Beratung erfolgen. Was muss zur An-, Um- oder Abmeldung mitgebracht werden?
Was ist bei Anmeldung eines Gaststättengewerbes zu beachten und welche Unterlagen werden benötigt? Die Anzeige eines Gaststättengewerbes im stehenden Gewerbe hat mindestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes unter Verwendung des Gewerbeanmeldeformulars GewA 1 zu erfolgen. Die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes hat mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes unter Verwendung des Vordruckes Gagev zu erfolgen. Dazu hat der Antragsteller zeitgleich mit der Anzeige die folgenden Unterlagen einzureichen (nicht bei nur vorübergehend anlassbezogenem Gaststättenbetrieb):
Was kostet eine An-, Um- oder Abmeldung?
Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg (EAPBbg) Der einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg (EAPBbg) ist seit dem 28.12.2009 für Dienstleister tätig und steht Ihnen als Verfahrensmittler und für Informationsanfragen zur Verfügung. Für weiterführende Informationen folgen Sie bitte folgendem Link: |
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