Leben im|AmtVerwaltungGemeindenWirtschaftKultur und|Tourismus

  
 Startseite | Anfahrt | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | Links | Verzeichnis


Startseite
Leben im Amt | Neues
Verwaltung
Fachämter
Amtskasse
Bauamt
Einwohnermeldeamt
Friedhofsverwaltung
Gewerbeamt
Kita-Verwaltung
Liegenschaftsamt
Ordnungsamt
Standesamt
Steueramt
Gebäudemanagement
Formulare
Satzungen
Haushaltspläne
Odervorländer-Kurier | & Amtsblatt
Stellenangebote
Schlüsselbörse
Schiedsstelle
Gemeinden
Wirtschaft
Kultur und Tourismus
Sitzungsdienst




Ihre Meinung
Suche

   Verwaltung » Fachämter » Gewerbeamt » 

Kontakt:
Amt Odervorland
Bahnhofstr. 3 - 4

15518 Briesen (Mark)

Tel:   033607 897 - 10
Fax: 033607 897 - 99

E-Mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mail

Sprechzeiten:

Dienstag

9:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
9:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:00 Uhr
Bankverbindung:
für das Amt und die Gemeinden
Berkenbrück, Briesen und Jacobsdorf
BIC:   
WELADED1LOS
IBAN:
  DE27 1705 5050 3303 0388 63

 

 

Kontakt:
Außenstelle Steinhöfel
Gemeinde Steinhöfel

Demnitzer Straße 7
15518 Steinhöfel
Tel:   033636 410 - 10
Fax:
033636 410 - 24
E-Mail:
Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mail
Sprechzeiten:

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
und
13:00 bis 16:00 Uhr
Bankverbindung:
für die Gemeinde Steinhöfel
BIC:   
WELADED1LOS
IBAN:
  DE69 1705 5050 2908 2851 61




Informationen des Gewerbeamtes

Auf dieser Seite finden Sie Informationen vom Gewerbeamt des Amtes Odervorland.
In unserem Gewerbeamt können Sie Gewerbemeldeangelegenheiten erledigen.

Postanschrift

Amt Odervorland
Sitz Briesen (Mark)
Der Amtsdirektor
Bahnhofstr. 3-4
15518 Briesen (Mark)

Sprechzeiten

Die Öffnungszeiten beziehen sich auf das Einwohnermeldeamt in Briesen (Mark) und auf die Außenstelle in Steinhöfel.

Dienstag9.00 - 12.00 Uhr13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag         9.00 - 12.00 Uhr            13.00 - 16.00 Uhr

Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten sind auch möglich.

Ansprechpartner

Sachbearbeiterin     Cornelia Wolf     Tel.:(033607) 897 - 23
Sachbearbeiter/inNasco Todorow   Tel.:(033607) 897 - 33
Fax:(033607) 897 - 99
E-Mail:Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mail
Internet:  www.amt-odervorland.de

Außenstelle Steinhöfel

Die Außenstelle Steinhöfel erreichen Sie telefonisch oder per Fax zu den genannten Öffnungszeiten:

Tel.: (033636) 410 - 15
Fax: (033636) 410 - 24

Wann muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen?

Die Gewerbemeldungen müssen gem. § 14 Gewerbeordnung erfolgen:

  • wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes (festes Büro, Verkaufsraum, Werkstatt) anfängt oder einer selbständigen Tätigkeit nachgehen will (Gewerbeanmeldeformular GewA 1)
  • bei Ortswechsel der gewerblichen Tätigkeit (Gewerbeummeldeformular GewA 2)
  • wenn der Gegenstand (Warensortiment, Leistungen) des Gewerbes erweitert oder gewechselt werden soll, die der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (Gewerbeummeldeformular GewA 2)  - innerhalb der Gemeinde muss eine Gewerbe-Ummeldung angezeigt werden
  • bei Betriebsverlagerung in einen anderen Ort (Gemeinde), muss eine Gewerbe-Abmeldung am alten Standort und eine Gewerbe-Anmeldung am neuen Standort erfolgen
  • bei vollständiger Beendigung eines Gewerbes oder der gewerblichen Tätigkeit muss eine Gewerbe-Abmeldung erfolgen (Gewerbeabmeldeformular GewA 3)

Welche Tätigkeiten gehören nicht zum Gewerbe?

Nicht zum Gewerbe gerechnet werden Land- und Forstwirtschaft, Gärtnerei, Tierzucht, Fischerei usw. Ebenfalls keine Gewerbetreibenden sind Freiberufler, wie Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Ingenieure, beratende Volks- und Betriebswirte, Unternehmensberater, Journalisten, Dolmetscher und Übersetzer.

Durch das für den Wohnsitz zuständige Finanzamt kann eine individuelle Beratung erfolgen.

Was muss zur An-, Um- oder Abmeldung mitgebracht werden?

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • bereits vorhandene Gewerbemeldungen und ggf. vorhandene Erlaubnisse/Konzessionen
  • Mit einer Vollmacht können Sie sich vertreten lassen.

Was ist bei Anmeldung eines Gaststättengewerbes zu beachten und welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige eines Gaststättengewerbes im stehenden Gewerbe hat mindestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes unter Verwendung des Gewerbeanmeldeformulars GewA 1 zu erfolgen.

Die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes hat mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes unter Verwendung des Vordruckes Gagev zu erfolgen.

Dazu hat der Antragsteller zeitgleich mit der Anzeige die folgenden Unterlagen einzureichen (nicht bei nur vorübergehend anlassbezogenem Gaststättenbetrieb):

  • Nachweis über das beantragte Führungszeugnis
  • Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister

Was kostet eine An-, Um- oder Abmeldung?

Anmeldung natürliche Person:28,00 €
Anmeldung juristische Person mit einem gesetzl. Vertr.:31,00 €
für jeden weiteren gesetzl. Vertr.:8,00 €

 bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die
Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzl. Vertr.

um 8,00 €
Ummeldung natürliche Person und juristische Person:20,00 €
bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die
Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzl. Vertr.
um 8,00 €
Ummeldung:20,00 €
Abmeldung:gebührenfrei  

Bescheinigung des Empfängers der Anzeige eines
vorübergehenden Gaststättengewerbes:

28,00 €

Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg (EAPBbg)

Der einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg (EAPBbg) ist seit dem 28.12.2009 für Dienstleister tätig und steht Ihnen als Verfahrensmittler und für Informationsanfragen zur Verfügung.

Für weiterführende Informationen folgen Sie bitte folgendem Link:

Besucher:
2652495 Besuche2652495 Besuche2652495 Besuche2652495 Besuche2652495 Besuche2652495 Besuche2652495 Besuche
:: :: [FEHLER melden] :: :: Guten Tag, heute ist der 30.09.2023 :: ::  © 2023 Amt Odervorland